logo mit Text lexexakt.de
§ 480 BGB Tausch
(gesetz.bgb.buch-2.abschnitt-8.titel-1.untertitel-4)
    

Auf den Tausch finden die Vorschriften über den Kauf entsprechende Anwendung.

<< >>

Auf diesen Artikel verweisen: Schuldrecht besonderer Teil

Hinweis auf Werbung


Zu diesem Artikel gibt es noch keine Kommentare. Kommentar schreiben