logo mit Text lexexakt.de
Beugehaft
(recht.allgemein)
(engl. to be held in contempt of court )
    

Von Beugehaft spricht man, wenn jemand in Haft kommt, damit sein, staatlichem Wollen entgegenstehender, Wille durch die Haft gebrochen (= gebeugt) wird.

Beugehaft ist daher keine Strafe, sondern ein Zwangsmittel zur Durchsetzung staatlicher Belange. Dem deutschen Rechtssystem ist die Beugehaft in Form der Ordnungshaft bekannt.

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise

Hinweis auf Werbung


Zu diesem Artikel gibt es noch keine Kommentare. Kommentar schreiben