logo mit Text lexexakt.de
Austauschvertrag
(recht.zivil.materiell.at)
    

Mit Austauschvertrag wird ein Vertrag bezeichnet, bei dem jede Partei eine Leistung im Austausch für die Leistung der Gegenpartei erbringt (siehe auch unter do ut des und Synallagma).

Beispiel: Ein Kaufvertrag. Hier wird der Kaufpreis im Austausch für die gekaufte Ware gegeben. Gegenbeispiel: Schenkung, hier gibt nur eine Seite etwas.

Auf diesen Artikel verweisen: bargain

Hinweis auf Werbung


Zu diesem Artikel gibt es noch keine Kommentare. Kommentar schreiben