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ausbedingen
(recht.allgemein)
    

Von ausbedingen spricht man, wenn ein Anspruch vertraglich geregelt wird.

Beispiel: A ist Arbeitnehmer, bei den Lohnverhandlungen hat er erreicht, dass er jährlich weiteres Gehalt als Urlaubsgeld bekommt, mit anderen Worten er hat sich ein Weihnachtsgeld ausbedungen.

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