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Altersgrenzen im Recht
(
recht
.
allgemein
)
Mit Vollendung der/des ...
Tritt ein ..
Geburt
Rechtsfähigkeit
und
Parteifähigkeit
7. Lebensjahres
beschränkte Geschäftsfähigkeit
12. Lebensjahres
beschränkte Religionsmündigkeit
14. Lebensjahres
volle Religionsmündigkeit
beschränkte Strafmündigkeit
16. Lebensjahres
beschränkte Testierfähigkeit
,
Eidesfähigkeit
,
Beginn der Ausweispflicht
,
Möglichkeit für
Ausnahmegenehmigung zum Eheschluss
17. Lebensjahres
Ende Erziehungshilfe
18. Lebensjahres
Volljährigkeit
,
aktives/passives Wahlrecht
,
volle Strafmündigkeit
,
unbeschränkte Testierfähigkeit
,
Prozessfähigkeit
,
Ehefähigkeit
,
Heranwachsender im Sinne des Strafrechts
21. Lebensjahres
Erwachsener im Sinne des Strafrechts
Auf diesen Artikel verweisen:
Volljährigkeit
*
Minderjährigkeit
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zuletzt geändert
10.02.07
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