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13.12.2005 LG Coburg Urteil v. 26.07.2005 (Az: 22 O 823/04), Namensrechtsverletzung bei Städtenamen durch ähnlichen Domainnamen. Das LG Coburg hat entschieden, dass eine Domain die trotz verschiedener Schreibweise eine Verwechslungsgefahr mit dem Domainnamen einer Stadt bietet, das Namensrecht der betroffenen Stadt verletze. Der Beklagte hatte den zweiteiligen Stadtnamen zu einem Wort zusammengezogen als Domainnamen registrieren lassen. Quelle: Pressemitteilung LG Coburg.